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Gehölzpflege

Im geringen Umfang machen sich Holzungen und Pflegeschnitte an Gehölzen im Gewässer erforderlich. Diese werden insbesondere dann notwendig, wenn sie den Wasserabfluss behindern, Bauwerke und Rohrleitungen gefährden.

Auch wird durch einen dichten Baumbestand die Zugänglichkeit zum Gewässer erschwert und eine Gewässerunterhaltung unmöglich macht.

Grundsätzlich haben jedoch Anlieger die Ufergrundstücke so zu bewirtschaften dass die Unterhaltung nicht beeinträchtigt wird. Dazu kann er von der zuständigen Behörde verpflichtet werden.

Holzungen werden in den vom Naturschutz vorgegebenen Zeiträumen durchgeführt.