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Grundräumung

Unter Grundräumung ist die Beseitigung von Sohlaufhöhungen im Graben zu verstehen. Grundräumungen werden erforderlich wenn kein schadloser Wasserabfluss mehr gewährleistet werden kann. Das Ziel ist es die Sohlhöhe des Ausbauzustandes wieder herzustellen. Weiterhin soll dadurch gewährleitstet werden, dass Durchlässe und Rohrleitungen einen freien Auslauf haben. Die Durchführungszeiträume sind Oktober bis Dezember und Januar bis März. Bei Havarien werden auch außerhalb dieser Zeiträume punktuelle Grundräumungen durchgeführt.