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Krautung

Die Böschungsmahd und Sohlkrautung erfolgt einmal jährlich an den offenen Gewässerabschnitten. Vorfluter mit einer hohen hydraulischen Bedeutung erhalten eine beidseitige Böschungsmahd und eine Sohlkrautung. Alle anderen Gewässer erhalten jährlich eine Sohlkrautung und eine einseitige Böschungsmahd. Die Arbeiten werden ab dem 15. Juli bis Ende November ausgeführt. Der Umfang der Krautung richtet sich nach den Erfordernissen. In der Regel erhalten fast 90 % der offenen Gewässer eine Krautung. Da nicht alle Gewässer zugänglich sind kann eine Mahd und Krautung aller Gewässer nicht erfolgen.

Die Krautung erfolgt mit Bagger und Krautkorb.
Vorgemähte Böschung
Gewässer nach der Krautung